Gewerblicher Rechtsschutz: Internetadressen und Marken
Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Internetadressen und Marken
Wir empfehlen, zum Jahresende turnusmäßig zu prüfen, ob die für Ihr Unternehmen benötigten Schutzrechte, insbesondere Internetdomains, Marken und andere gewerbliche Schutzrechte ordnungsgemäß, aktualisiert sowie vollständig registriert sind. Ferner stellt sich die Frage, ob Ihnen zustehende Zahlungen aus der Verwertung von Schutzrechten vollständig inhaltlich bekannt sind, eingefordert und in zutreffender Höhe gezahlt werden.
Zur effektiven Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche stehen wir in jedem Einzelfall gerne zur Verfügung.
Quelle: Mandantenbrief Dez. 2010
Mit freundlicher Genehmigung von
Rechtsanwalt
Dr. Kai Michael Schwab
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